Offenlegung nach Art. 50 KI-VO
Worum es hier geht
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einem KI-System sprechen und wann Inhalte künstlich erzeugt wurden.
Wir setzen KI in Teilen unserer Arbeit ein und halten das für selbstverständlich — nicht für etwas, das man verstecken sollte. Diese Seite sagt konkret, wo. Und ebenso konkret, wo nicht.
Bilder: auf dieser Website keine KI-Generate
Kurzfassung: Kein einziges Bild dieser Website ist KI-generiert. Deshalb trägt hier auch kein Bild einen KI-Hinweis.
Der gesamte Bildbestand wurde am 1. August 2026 Motiv für Motiv gesichtet. Er besteht ausschließlich aus:
- echten Screenshots real existierender Websites — die Projektbilder auf unserer Arbeitsseite sind automatisiert aufgenommene Bildschirmaufnahmen der jeweiligen Startseiten;
- echten Videostandbildern — die Vorschaubilder unserer Videos sind Einzelbilder aus real gedrehtem beziehungsweise real fotografiertem Material;
- Marken- und Strukturgrafiken — Logos, Favicons und App-Icons;
- typografischen Vorschaukarten für soziale Netzwerke (Open-Graph-Bilder). Diese werden aus einer HTML-Vorlage heraus automatisiert gerendert — es handelt sich um Schrift auf Farbverlauf, nicht um ein generiertes Motiv.
Nichts davon ist ein „Deepfake" im Sinne von Art. 3 Nr. 60 KI-VO, und nichts davon wurde von einem KI-System erzeugt. Eine Kennzeichnung als „KI-generiert" wäre hier keine Vorsichtsmaßnahme, sondern eine Falschaussage: Sie würde die Arbeit von Fotografen und Gestaltern einer Maschine zuschreiben. Eine Falschkennzeichnung ist genauso irreführend wie eine fehlende.
Sollte sich das ändern: Kommt künftig ein KI-generiertes Bild auf diese Website, erhält es unmittelbar am Motiv einen sichtbaren Hinweis, der auch von Screenreadern vorgelesen wird — und dieser Abschnitt wird entsprechend korrigiert. Rechtsgrundlage: Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 in Verbindung mit Art. 50 Abs. 5 KI-VO.
Texte: KI-gestützt, menschlich verantwortet
Ein Teil unserer Texte — Blogbeiträge, Leistungsbeschreibungen, Meta-Angaben — entsteht unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge, etwa für Recherche, Struktur und Rohfassungen.
Jeder veröffentlichte Text durchläuft vor der Veröffentlichung eine inhaltliche Prüfung durch einen Menschen. Die redaktionelle Verantwortung für sämtliche Inhalte dieser Website trägt Arnold Wender als Inhaber der Werbeagentur Wender Media (siehe Impressum). Fakten, Zahlen und rechtliche Aussagen werden gegen Primärquellen geprüft; nicht belegbare Aussagen werden gestrichen, nicht geglättet.
Damit greift die Ausnahme des Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 KI-VO: Für Texte, die einer menschlichen Überprüfung unterliegen und für die eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt, besteht keine gesonderte Kennzeichnungspflicht. Wir nennen den Einsatz trotzdem — weil Transparenz nicht dort aufhören sollte, wo die Pflicht endet.
Agentische Workflows in der Entwicklung
Diese Website wird mit einem stark automatisierten Entwicklungsprozess gebaut und gepflegt. Wir setzen dabei agentische KI-Systeme ein: KI-Agenten, die eigenständig Code schreiben, Tests ausführen, Audits durchführen und Änderungen über mehrere Arbeitsschritte hinweg vorbereiten.
Konkret betrifft das:
- Entwicklung und Refactoring von Quellcode
- technische SEO-, Sicherheits- und Barrierefreiheits-Audits
- Übersetzungen und sprachliche Konsistenzprüfungen
- Prüfung auf defekte Links, fehlerhafte Auszeichnung und Regressionen
Diese Systeme arbeiten hinter der Website, nicht auf ihr: Sie verarbeiten keine Daten unserer Besucherinnen und Besucher und treffen keine Entscheidungen über Personen. Jede Veröffentlichung wird von einem Menschen freigegeben.
Kein Chatbot, keine Emotionserkennung
Auf dieser Website ist kein KI-System im Einsatz, das direkt mit Ihnen interagiert — es gibt keinen Chatbot und keinen KI-Assistenten. Eine Hinweispflicht nach Art. 50 Abs. 1 KI-VO besteht daher nicht. Sollte sich das ändern, wird der Hinweis vor der ersten Interaktion angezeigt und diese Seite aktualisiert.
Ebenso setzen wir keine Emotionserkennung und keine biometrische Kategorisierung ein (Art. 50 Abs. 3 KI-VO). Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt.
Fragen zur KI-Nutzung
Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmter Inhalt KI-generiert ist, fragen Sie uns — wir beantworten das konkret und ohne Umschweife: info@wender.media
Weiterführend: Datenschutzerklärung, Abschnitt „Einsatz künstlicher Intelligenz" — dort steht, warum beim Besuch dieser Website keine personenbezogenen Daten an KI-Systeme übermittelt werden.