Wender Media – J. Arnold Wender G.
Franckestraße 3a, 06110 Halle (Saale), Deutschland
E-Mail: info@wendermedia.com | Telefon: +49 345 68676857
Stand: 05.08.2026
Hinweis: Diese AGB sind für Webentwicklung, Design, SEO/SEM, Managed-Betreuung, Hosting-Koordination sowie laufende Wartungs-/Supportverträge ausgelegt und richten sich an Unternehmer (§ 14 BGB, siehe § 1). Gesetzlich zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Diese AGB gelten ergänzend zum Angebot/Leistungsschein (hat Vorrang).
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- B2B-Ausrichtung – Angebot richtet sich an Unternehmer (§ 1)
- Zahlungsziel & Abschläge – 14 Tage, Anzahlung bis zu einem Drittel, Ratenzahlung möglich (§ 4)
- Abnahmeprozess – Teillieferungen binnen 10 Werktagen, Staging-Umgebung (§ 3/§ 5)
- Nutzungsrechte & Open Source – Rechte nach vollständiger Zahlung (§ 6/§ 7)
- Managed-Betreuung – 99,0 % Verfügbarkeit, Backups, klare Exit-Regelung (§ 10)
- Hosting/Drittanbieter – Provider-AGB, WM unterstützt Best Effort (§ 9/§ 11)
- Haftung – Nach BGB-Standard, begrenzt bei einfacher Fahrlässigkeit (§ 14)
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Wender Media (nachfolgend „WM“) und ihren Kunden über Leistungen der Web-/Software-Entwicklung, Design, Beratung, Suchmaschinenoptimierung, Websitepflege, Content-Produktionen sowie damit verbundene Services.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn WM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt (E-Mail genügt).
- AGB-Einbeziehung/Kontrolle: Es gelten die §§ 305 ff. BGB. Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
- Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Angebot/Vertrag/Leistungsschein) haben Vorrang vor diesen AGB.
- Verträge auf Grundlage dieser AGB schließt WM ausschließlich mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln; der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft bei Auftragserteilung. Kommt im Einzelfall gleichwohl ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, gehen die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften diesen AGB vor, soweit diese davon zu seinem Nachteil abweichen; die erforderlichen Verbraucherinformationen (insbesondere Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular) stellt WM dann gesondert in Textform bereit.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung
- Angebote von WM sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage ab Datum verbindlich.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/Leistungsschein, ggf. inkl. Pflichtenheft, User Stories, Akzeptanzkriterien, Meilensteinen.
- Standards und Qualität: WM entwickelt nach anerkannten Industriestandards (z. B. HTML/CSS/JS nach W3C-Standards, Accessibility „best effort“, Performance- und SEO-Best Practices). Abweichungen/Legacy-Anforderungen des Kunden können Funktion/Darstellung beschränken.
- Drittleistungen (z. B. Lizenzen, Fonts, Stock, SaaS, Hosting, Domains, Payment, Analytics, Consent-Management) sind nicht Leistungsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich benannt; sie werden im Namen/auf Rechnung des Kunden beschafft oder durch den Kunden bereitgestellt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Markenangaben, Rechtstexte, Datenschutzhinweise etc.) rechtzeitig und in verwertbarer Form bereit und sichert zu, hieran die erforderlichen Rechte zu besitzen.
- Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner (Product Owner) mit Entscheidungs- und Freigabekompetenz.
- Der Kunde prüft Teillieferungen (z. B. Entwürfe, Demos, Sprint-Ergebnisse) und erklärt binnen 10 Werktagen nach Bereitstellung die Abnahme oder rügt Mängel in Textform. WM weist den Kunden bei Bereitstellung der Teillieferung in Textform gesondert darauf hin, dass die Teillieferung als abgenommen gilt, wenn er innerhalb der Frist weder die Abnahme erklärt noch unter Angabe mindestens eines Mangels die Abnahme verweigert. Ist der Kunde Verbraucher, gilt die Abnahmefiktion nur nach Maßgabe des § 640 Abs. 2 BGB.
§ 4 Preise, Vergütung, Change Requests, Ratenzahlung
- Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Zahlungsziel: 14 Kalendertage nach Rechnungseingang ohne Abzug.
- Vorschuss/Milestones: WM ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu einem Drittel des Auftragswertes zu berechnen; weitere Abschläge kann WM entsprechend § 632a BGB nach Maßgabe des Projektfortschritts (erreichte Meilensteine) verlangen. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Anzahlung bei Vertragsschluss höchstens 20 % des Auftragswertes.
- Change Requests nach Vertragsschluss, die den vereinbarten Umfang/Leistungsziele ändern, werden nach Time & Material gemäß aktueller Preisliste oder per Nachtragsangebot abgerechnet. Ablauf: Anfrage → Aufwandsschätzung → Freigabe durch Kunden → Umsetzung. Kleinere Korrekturen im Rahmen üblicher Toleranzen (z. B. Textkorrekturen, kleinere Layout-Anpassungen ohne Strukturänderung) sind enthalten.
- Preisanpassung für wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartung/Support/Managed-Betreuung): WM kann die Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen, wenn und soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Gesamtkosten (insbesondere Personal- und Bezugskosten für Software-Lizenzen, Hosting-/Cloud-Infrastruktur und Energie) nach Vertragsschluss verändern. Kostensteigerungen berechtigen zur Erhöhung nur in dem Umfang, in dem sie nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle ausgeglichen werden; sinken die Gesamtkosten, senkt WM die Vergütung nach denselben Maßstäben. Eine Anpassung ist höchstens einmal pro Vertragsjahr und höchstens um 10 % zulässig, wird mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt und begründet; dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu, auf das in der Ankündigung hingewiesen wird.
- Ratenzahlung: Ist im Angebot eine Ratenzahlung vereinbart, gilt ergänzend: Die Raten werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise und mit mindestens 10 % des Gesamtbetrags der Raten in Verzug und zahlt er trotz Setzung einer zweiwöchigen Frist mit der Erklärung, dass bei Nichtzahlung der gesamte Restbetrag verlangt wird, nicht, wird der gesamte offene Restbetrag fällig. Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend und vorrangig die §§ 498, 506 ff. BGB. Bereits wirksam eingeräumte Nutzungsrechte bleiben von einer Leistungssperre nach § 16 unberührt; § 16 und § 18 gelten im Übrigen.
§ 5 Abnahme, Übergabe, Deployment
- Abnahme erfolgt anhand der vereinbarten Akzeptanzkriterien. Sind die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß, erklärt der Kunde die Abnahme; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
- WM stellt Vorabversionen typischerweise auf einem Staging-System (passwortgeschützte Testumgebung) bereit. Produktivschaltungen erfolgen nach Abnahme und Zahlung fälliger Abschläge.
- Quellcode & Repositories: Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Vergütung eine einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechtseinräumung gemäß § 7; Standard-Entwicklungswerkzeuge, Build-Pipelines, interne Frameworks und generische Bibliotheken verbleiben bei WM.
- Datenexporte/Projektübergabe (Assets, Code, Dokumentation) erfolgen in marktüblichen Formaten.
§ 6 Rechteeinräumung, Open Source, Referenznachweis
- Vorbehaltlich vollständiger Zahlung räumt WM dem Kunden die zur vertraglichen Nutzung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den von WM erbrachten Arbeitsergebnissen ein. Weitergehende/exklusive Rechte bedürfen gesonderter Vereinbarung.
- Dritt- und Open-Source-Software wird unter den jeweiligen Lizenzen bereitgestellt; deren Bedingungen sind einzuhalten (z. B. MIT, Apache-2.0, GPL).
- Sofern nicht anders vereinbart, darf WM die erbrachten Leistungen in üblichem Umfang als Referenz (Portfolio/Logo/Projektname/Link) nennen; der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Ein Urheber-/Realisierungshinweis mit Link im Footer der Kundenwebsite wird nur gesetzt, wenn dies im Angebot vereinbart ist (z. B. gegen Nachlass); der Kunde kann die Entfernung jederzeit verlangen.
§ 7 Geistiges Eigentum, Nutzungsumfang, Plugins/Module
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte sowie die Einräumung von Unterlizenzen an von WM erstellten Komponenten, Templates, Plugins oder Designs bedürfen der vorherigen Zustimmung von WM (§§ 34, 35 UrhG); die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Der isolierte Weitervertrieb von durch WM erstellten Komponenten, Templates, Plugins oder Designs als eigenständige Produkte (außerhalb der vertragsgegenständlichen Website) ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet. Die gesetzlichen Rechte des Kunden aus dem Erschöpfungsgrundsatz (§ 69c Nr. 3 Satz 2, § 69d UrhG) bleiben unberührt; veräußert der Kunde eine erschöpfte Programmkopie, hat er eigene Kopien unbrauchbar zu machen.
- Eigenentwickelte Plugins/Module werden je Instanz lizenziert; maßgeblich ist die im Vertrag vereinbarte Anzahl produktiver Instanzen (Staging-/Testumgebungen derselben Website zählen nicht mit). Der Betrieb auf zusätzlichen produktiven Instanzen erfordert zusätzliche Lizenzen. Ein Wechsel der Domain oder des Hostings für eine lizenzierte Instanz ist jederzeit ohne zusätzliche Vergütung zulässig; der Kunde teilt WM den Wechsel auf Anfrage mit. Gesetzliche Rechte des Kunden (insbesondere §§ 69c Nr. 3 Satz 2, 69d UrhG) bleiben unberührt.
- Urheberbenennung: Soweit rechtlich vorgesehen, bleibt die Urheberbenennung WM bzw. den beteiligten Urhebern vorbehalten.
- Vertragsstrafe: Ist der Kunde Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, gilt: (a) Verstößt er schuldhaft gegen Ziff. 2 (Betrieb auf mehr als den lizenzierten produktiven Instanzen), kann WM für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 2.500 € verlangen; die Vertragsstrafe entfällt, wenn der Kunde den vertragsgemäßen Zustand binnen 14 Tagen nach Hinweis in Textform wiederherstellt. (b) Verstößt er schuldhaft gegen Ziff. 1 durch Weitergabe, Veröffentlichung oder Weitervertrieb von WM-Quellcode oder WM-Bibliotheken als eigenständige Produkte, kann WM für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 15.000 € verlangen; geschützt ist insoweit nicht nur der einzelne Vertrag, sondern der wiederverwendbare Komponentenbestand von WM als wesentlicher Vermögenswert des Unternehmens. Die Höhe setzt WM jeweils nach billigem Ermessen fest; sie ist im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Billigkeit überprüfbar (§ 315 Abs. 3 BGB). Vertragsstrafen aus dieser Ziffer sind auf insgesamt 25.000 € je Vertragsjahr begrenzt und werden auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Verstoßes angerechnet (§ 340 Abs. 2 BGB); weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt. Handlungen, die dem Kunden gesetzlich zwingend gestattet sind (insbesondere nach §§ 69c Nr. 3 S. 2, 69d UrhG), lösen keine Vertragsstrafe aus.
§ 8 Einsatz von KI-Werkzeugen
- WM setzt bei der Leistungserbringung auch KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. für Code-, Text- und Bildentwürfe). Die Auswahl, Prüfung und redaktionelle Verantwortung verbleibt bei WM.
- Arbeitsergebnisse oder Bestandteile, die ohne hinreichende menschliche Schöpfungshöhe ausschließlich KI-generiert sind, genießen nach derzeitiger Rechtslage keinen Urheberrechtsschutz. Die Rechteeinräumung nach § 6 erfolgt insoweit, als Schutzrechte bestehen; ein Ausschließlichkeitsschutz gegenüber Dritten wird für solche Bestandteile nicht zugesagt.
- Jede Partei erfüllt die sie selbst treffenden Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) in eigener Verantwortung. Soweit von WM erstellte Inhalte Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten unterliegen können (insbesondere Art. 50 KI-VO), weist WM den Kunden vor Veröffentlichung in Textform darauf hin und bringt die Kennzeichnung standardmäßig technisch an. Verzichtet der Kunde nach diesem Hinweis in Textform auf eine Kennzeichnung im eigenen Online-Angebot, obwohl er hierfür verantwortlich ist, stellt er WM von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei; Pflichten, die WM als Betreiber i. S. d. Art. 3 Nr. 4 KI-VO selbst treffen, bleiben unberührt und werden von WM erfüllt. § 19 gilt entsprechend.
§ 9 Hosting, Domains, E-Mail, Dritte
- Sofern Hosting/Domain/DNS/E-Mail nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, gelten die AGB der jeweiligen Provider. WM unterstützt als technischer Dienstleister (Best Effort).
- Zugangsdaten zu Systemen des Kunden werden vertraulich behandelt; der Kunde ist für sichere Passwortverwaltung und Berechtigungen verantwortlich.
§ 10 Managed-Betreuung (Hosting & Pflege durch WM)
- Ist „Managed-Betreuung“ vereinbart, betreibt WM die Website des Kunden auf von WM ausgewählter Infrastruktur und erbringt die im Angebot benannten laufenden Leistungen (z. B. Hosting-Betrieb, Updates, Sicherheit, SEO-/Local-SEO-Pflege, Reporting).
- WM schuldet eine Verfügbarkeit der betriebenen Website von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt der von WM genutzten Infrastruktur. Nicht in die Berechnung fallen: (a) angekündigte Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 48 Stunden vorab in Textform, soweit möglich außerhalb üblicher Geschäftszeiten), (b) Unterbrechungen, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von WM beruhen und die WM auch unter Berücksichtigung von § 278 BGB nicht zu vertreten hat, sowie (c) vom Kunden zu vertretende Ursachen. Angekündigte Wartungsfenster sind auf insgesamt 4 Stunden je Kalendermonat begrenzt. Messverfahren: Die Verfügbarkeit wird durch externe HTTP-Prüfungen in Intervallen von höchstens 5 Minuten gemessen; als Nichtverfügbarkeit gilt, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Prüfungen mit Zeitüberschreitung oder Serverfehler (5xx) fehlschlagen. Maßgeblich ist das Monitoring von WM; dem Kunden wird auf Anfrage Einsicht gewährt. Unterschreitung: Unterschreitet WM die geschuldete Verfügbarkeit in einem Kalendermonat, erhält der Kunde auf Anfrage eine Gutschrift von 10 % der Monatsvergütung je angefangenem Prozentpunkt der Unterschreitung, höchstens eine volle Monatsvergütung je Kalendermonat; die Gutschrift wird auf eine etwaige Minderung angerechnet. Gesetzliche Rechte des Kunden — einschließlich der Haftung nach § 14 bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit — bleiben unberührt. Eine weitergehende Einschränkung der Haftung ist mit dieser Ziffer nicht verbunden.
- WM erstellt regelmäßige Sicherungen der betriebenen Website (Code-Stand und, soweit vorhanden, Inhalte/Konfiguration). Für vom Kunden selbst betriebene Systeme und Daten bleibt der Kunde verantwortlich (§ 12).
- Vertragsbeendigung (Exit): Endet die Managed-Betreuung, erhält der Kunde auf Wunsch binnen 30 Tagen unentgeltlich: (a) einen Export seiner Inhalte und Daten in marktüblichen Formaten sowie (b) die zuletzt produktive, lauffähige Fassung der Website (Build). Der projektspezifische Quellcode ist hiervon nur umfasst, wenn ein Quellcode-Zugang vereinbart wurde; andernfalls kann der Kunde den projektspezifischen Quellcode (ohne Standard-Entwicklungswerkzeuge, Build-Pipelines, interne Frameworks und generische Bibliotheken i. S. v. § 5 Ziff. 3) binnen 6 Monaten nach Vertragsende zu dem im Angebot ausgewiesenen Entgelt erwerben. Das Entgelt entspricht dem bei Vertragsschluss geltenden Listenpreis des Quellcode-Zugangs abzüglich der bereits gezahlten einmaligen Projektvergütung; laufende Betreuungsvergütungen werden nicht angerechnet. Domain, Google-Unternehmensprofil und Analyse-Konten stehen dem Kunden zu, soweit sie auf seinen Namen laufen (Regelfall).
- Zugänge, die WM treuhänderisch für den Kunden verwaltet, werden bei Vertragsende übergeben.
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Cookies/Tracking
- WM verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß DSGVO und BDSG. Informationen gem. Art. 13/14 DSGVO stellt WM im Rahmen ihrer Datenschutzhinweise bereit.
- Soweit WM im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Hosting-Administration, Wartung, Supportzugriffe), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO einschließlich TOMs und Subunternehmerregelungen.
- Bei Webprojekten mit Cookies/Tracking unterstützt WM den Kunden bei der Umsetzung eines Consent-Managements nach § 25 TDDDG/TTDSG-Nachfolge (Einwilligung für nicht technisch notwendige Cookies/Tracker) sowie der Dokumentation der Rechtsgrundlagen. Rechtskonforme Inhalte der Datenschutzerklärung/Impressum sind vom Kunden bereitzustellen; WM bietet auf Wunsch Muster und Integration an.
§ 12 Datensicherung
Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten und Systeme verantwortlich, soweit die Sicherung nicht ausdrücklich von WM geschuldet ist (§ 10 Ziff. 3). Übermittelt der Kunde WM Originalunterlagen oder einzige Datenkopien, weist er WM hierauf ausdrücklich hin.
§ 13 Gewährleistung
- Dem Stand der Technik entsprechend kann keine vollständige Funktionsgarantie für alle Betriebssystem-/Browser-/Gerätekombinationen übernommen werden. WM testet in gängigen, im Angebot benannten Zielumgebungen. Abweichungen außerhalb des vereinbarten Zielkanons stellen keinen Mangel dar.
- Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung textförmig anzuzeigen; die Anzeige ist keine Anspruchsvoraussetzung, § 377 HGB bleibt für Kaufleute unberührt. WM behebt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von WM Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben, es sei denn, die Änderung ist für den Mangel nicht ursächlich.
- Wartung/Support (laufende Updates, Security-Fixes, Kompatibilitätsanpassungen) sind nur bei entsprechendem Vertrag geschuldet.
- Verjährung: Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Abnahme bzw. Übergabe. Dies gilt nicht (a) bei Vorsatz oder arglistig verschwiegenen Mängeln, (b) für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, (d) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie (e) in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB und des Lieferantenregresses (§§ 445a, 445b, 478 BGB); insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
- Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängelrechte; Ziff. 1 Satz 3 und das Wahlrecht nach Ziff. 2 Satz 2 finden dann keine Anwendung. Die Vereinbarung des Zielkanons nach Ziff. 1 erfolgt mit Verbrauchern ausdrücklich und gesondert im Angebot (§ 476 Abs. 1 Satz 2, § 327h BGB).
§ 14 Haftung
- WM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WM — außer in den Fällen der Ziff. 1 — nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach Ziff. 1 bleibt unberührt.
- Für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden wird nur im Rahmen von Ziff. 1–2 gehaftet.
- Haftungsprivilegierungen zugunsten von Erfüllungsgehilfen gelten entsprechend.
- Datenverlust: Bei leicht fahrlässig verursachtem Verlust von Daten haftet WM nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung nach dem Vertrag von WM geschuldet ist (§ 10 Ziff. 3). Die Haftung nach Ziff. 1 bleibt in jedem Fall unberührt.
§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für Gegenforderungen, die mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Nichterfüllung aus demselben Vertrag. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 16 Verzug, Sperre, Mahnkosten
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB:
- gegenüber Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte p. a.;
- B2B-Entgeltforderungen: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte p. a.
- WM kann laufende Leistungen bei Zahlungsverzug vorübergehend sperren, wenn (a) der Kunde mit einem erheblichen Betrag in Verzug ist (bei wiederkehrenden Leistungen: mindestens zwei Monatsvergütungen; im Übrigen mindestens 10 % der offenen Auftragssumme, mindestens jedoch 100 €), (b) der Rückstand nicht auf substantiiert bestrittenen Forderungen beruht und (c) WM die Sperre mindestens 7 Tage vorher in Textform unter Angabe des Rückstands angekündigt hat. Für die Dauer der Sperre laufender Betreuungs-/Hosting-Leistungen entfällt die anteilige Vergütung für die gesperrten Leistungen; Schadensersatz- und Zinsansprüche von WM bleiben unberührt.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann WM eine Pauschale von 2,50 € verlangen; die erste, den Verzug begründende Mahnung ist kostenfrei. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehender Verzugsschaden (einschließlich der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB im unternehmerischen Verkehr) bleibt unberührt.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sind außergewöhnliche, betriebsfremde und auch bei äußerster Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse (u. a. Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen). Ausfälle von Infrastruktur- oder Cloud-Anbietern gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn sie ihrerseits auf einem solchen Ereignis beruhen und weder von WM noch von ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind; § 278 BGB bleibt im Übrigen unberührt. Für die Dauer der Störung sind beide Parteien von den betroffenen Leistungspflichten befreit; die Vergütungspflicht des Kunden entfällt anteilig für nicht erbrachte Leistungen. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Die Parteien informieren einander unverzüglich in Textform über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert die Störung länger als 60 Tage, kann jede Partei die betroffene Leistung mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen; bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet.
§ 18 Laufzeit, Kündigung
- Einmalleistungen enden mit Abnahme/Übergabe.
- Laufende Verträge (z. B. Wartung/Support/Hosting-Koordination/Plugins) laufen – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug über zwei Termine, schwerwiegende Pflichtverletzungen, Unmöglichkeit).
- Vertragsänderungen sind textförmig zu erklären (E-Mail genügt, sofern keine strengere Form vereinbart ist).
§ 19 Rechtskonformes Online-Angebot des Kunden
- Der Kunde ist für Inhalte und Rechtstexte seines Online-Angebots verantwortlich (u. a. Impressum gem. § 5 DDG, Datenschutzinformationen gem. Art. 13/14 DSGVO, Widerrufsbelehrung/-formular bei Verbraucherverträgen gem. § 312g i. V. m. § 355 BGB). WM unterstützt bei Umsetzung/Einbindung auf Wunsch.
- Bei festgestellten Rechtsverstößen (z. B. klare Rechtswidrigkeit von Inhalten) kann WM den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies technisch oder vertraglich betroffen und zum Schutz vor eigenen Pflichtverletzungen erforderlich ist. WM kündigt die Sperre — außer bei Gefahr im Verzug oder gesetzlicher/behördlicher Pflicht zum sofortigen Handeln — vorher in Textform an und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Abhilfe binnen angemessener Frist. Die Sperre wird unverzüglich aufgehoben, sobald ihr Grund entfällt; berechtigte Interessen des Kunden werden bei Art und Umfang der Sperre berücksichtigt.
§ 20 Änderung dieser AGB
- WM kann diese AGB ändern, soweit zwingende rechtliche, regulatorische oder technische Gründe dies erforderlich machen und die Änderungen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Vergütung oder des vereinbarten Leistungsumfangs sind von diesem Änderungsrecht ausgeschlossen; sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
- Über Änderungen wird der Kunde mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert. Der Kunde kann den Änderungen widersprechen; bei laufenden Dauerschuldverhältnissen steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu.
- Schweigt der Kunde, gelten die geänderten AGB nur für künftige Verträge/Leistungen bzw. für Dauerschuldverhältnisse nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 21 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen vertraulich; dies gilt auch über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Vorschriften des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) bleiben unberührt.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben ihm die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates unbenommen (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).
- Gerichtsstand ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Halle (Saale). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.