Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ob Ihr Angebot betroffen ist, hängt vom konkreten Service und Vertriebskanal ab.
Warum relevant: Bei Betroffenheit können Verstöße zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Gleichzeitig erreichen Sie mit barrierefreien Websites oft eine größere Zielgruppe und verbessern Ihre SEO-Grundlage.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Wir prüfen technische WCAG-Kriterien.